Das neue ElektroG: Unterstützung für Händlerbund-Mitglieder
Mittwoch 20. Juli 2016
Bis spätestens 24.07.2016 muss das neue ElektroG von den betroffenen Händlern umgesetzt werden. Dazu gehören umfangreiche Registrierungs- und Rücknahmepflichten für Händler, die über eine Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 qm verfügen, sowie Hersteller.
Was müssen Sie jetzt tun?
Viele Händler sind sich unsicher, ob ihre Produkte überhaupt unter das neue Elektrogesetz fallen bzw. ob sie eine Registrierungs- und Rücknahmepflicht trift. Händlerbund-Mitglieder können zur unkomplizierten Beantwortung ihrer Fragen in ihrem Händlerbund-Mitgliederbereich ein eigenes Tool nutzen, das ihnen einen schnellen Überblick über Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten gibt.
Sonderkonditionen exklusiv für Sie als Händlerbund-Mitglied
Mit unserem Partner Take-e-way bieten wir betroffenen Händlerbund-Mitgliedern eine unkomplizierte Lösung aktuell zu besonders günstigen Konditionen. Alle Infos zum Angebot erhalten Sie nach dem Login im Mitgliederbereich unter „News“.
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Empfehlung von Pietwien pietwien@gmail.com